Honorar
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem sogenannten Streitwert, also nach dem wirtschaftlichen Interesse. Dies bedeutet, dass wirtschaftlich bedeutendere Angelegenheiten höher vergütet werden als die Tätigkeit in Angelegenheiten, die wirtschaftlich weniger bedeutend sind.
In Angelegenheiten, bei denen sich der Zeitaufwand der zur sachgerechten Bearbeitung erforderlich sein wird, im Vorhinein nicht abschätzen lässt, vereinbaren wir ein Stundenhonorar.
Wie in Ihrem Fall abgerechnet wird, klären wir selbstverständlich im ersten Gespräch.
Wichtig für Sie als Verbraucher ist zu wissen, dass eine erste Beratung bei uns nicht mehr als 190,00 € inklusive Mehrwertsteuer kostet. Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs können Ihnen daher keinesfalls höhere Kosten entstehen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese unter Umständen, je nach Ausgestaltung Ihres Versicherungsschutzes, die anfallenden Kosten. Gerne bemühen wir uns für Sie bei Ihrer Versicherung um eine Deckungszusage.
Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen bereits zum ersten Gespräch mit.
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind die anfallenden Kosten selbst zu tragen, kann staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
In außergerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Bitte beachten Sie, dass eine Abwicklung über Beratungshilfe nur stattfinden kann, wenn Sie zu Ihrem ersten Besprechungstermin bereits einen Beratungshilfeschein mitbringen.
Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, sofern die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet.
Sofern wir Sie in einem Prozess vertreten, werden wir uns auch um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bemühen.